Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung KV RD-ECK, 19.06.2019 Nortorf |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | Matthias Liess, Annette Robert, Bernd Robert, Achim Lorenzen, Lasse Bombien (Rendsburg-Eckernförde KV) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.06.2019, 11:34 |
A4: Ladestrom für Kreuzfahrtschiffe
Antragstext
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:
Der Kreisverband beantragt zum nächsten Landesparteitag, die Landtagsfraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beauftragen auf die Landesregierung dahingehend
einzuwirken, dass Kreuzfahrtschiffe verpflichtet werden, in allen Hafenstädten
Schleswig-Holsteins ab 2021 - während ihrer Hafenaufenthalte - ihre
Stromversorgung nur noch mit Landstrom und nicht mehr mit Schweröl zu
generieren.
Begründung
Wir alle wissen, dass die meisten Kreuzfahrtschiffe während sie in den Häfen liegen, ihren enormen Stromverbrauch bis heute generieren, indem sie ihre Dieselmotoren weiter laufen lassen. Teilweise, obwohl die Städte vereinzelt sogar schon für viel Geld Landstromanlagen installiert haben. Die Reedereien begründen dies mit den hohen Stromkosten. Es sei für sie eben billiger, den Strom mit eigenem Schweröl und nicht über Landstrom zu generieren.
Während einer Liegezeit von 10 Stunden verbraucht ein mittelgroßes Kreuzfahrtschiff beispielsweise rund 50 Tonnen Schweröl für die Stromproduktion. Das entspricht etwa dem Tagesverbrauch von 25.000 Dieselautos, die durchschnittlich 30 km fahren. Hinzu kommt, dass die Schiffe ein Vielfaches der Stickoxide und Feinstaubpartikel ausstoßen, da von den Schiffen bei der Verbrennung schlechter gefiltert wird.
Geredet wird viel, getan wird wenig. Es kann nicht angehen, dass die Reedereien heute noch frei darüber entscheiden können, ob und wann sie mit ihren Kreuzfahrtschiffen, mit denen sie Millionenumsätze machen, unsere Städte und unsere Luft verschmutzen. Genauso wenig kann es angehen, dass diese Reedereien den Gemeinden diktieren, wann und unter welchen Umständen sie möglicherweise gewillt sind, für ihre Anlegezeit Landstrom zu nutzen.
Es ist daher dringend nötig, die Reedereien zu verpflichten, Landstrom zu nutzen. D.h. nach einer realistischen Übergangszeit von maximal 2 Jahren sollten alle Kreuzfahrtschiffe, die Häfen in S-H ansteuern, technisch für Landstrom auf- oder umgerüstet sein.
Es reicht leider nicht aus, die Landstromanlagen nur anzubieten. Beispielsweise wurde am Kreuzfahrtterminal Hamburg-Altona für 40 Schiffe eine Anlage gebaut, aber nur ein Kreuzfahrtschiff nutzt diese Landstromanlage. Die anderen 39 Schiffe nutzen lieber ihre Schwerölgeneratoren. Auch die neu installierte Landstromanlage in Kiel wird bisher nur von der Oslo-Fähre genutzt.
Im Gegenzug müssen sich das Land und die Städte dazu verpflichten, binnen gleicher Zeit entsprechende Landstromanlagen zu installieren. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob es sinnvoll ist, die Senkung der EEG-Umlage für die Strompreise der Kreuzfahrtschiffe abzusenken.
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