Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung KV RD-ECK, 19.06.2019 Nortorf |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Sonstige Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Matthias Liess, Annette Robert, Bernd Robert, Achim Lorenzen, Lasse Bombien |
Beschlossen am: | 19.06.2019 |
Eingereicht: | 16.06.2019, 11:46 |
Beweidung von Photovoltaikanlagen ermöglichen
Beschlusstext
Die Jahreshauptversammlung möge beschließen:
Der Kreisverband stellt zum nächsten Landesparteitag folgenden Antrag:
Die derzeitig bestehenden Bestimmungen und / oder Gesetze werden dahingehend
geändert, dass eine Beweidung von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht wird.
Begründung
Bis Ende 2017 gab es 3,9 Mio. Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die rund 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Bis heute werden weitere Anlagen hinzugekommen sein. Viele dieser Anlagen stehen auf teils weitläufigen Arealen, auf denen Gras wächst, das gut gedeiht, weil es vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt ist. Gerade bei der sommerlichen Hitzewelle des letzten Jahres konnte man feststellen, dass die Grasflächen auf diesen Anlagen weit weniger vertrocknet waren als anderswo. Wir alle wissen, dass frisches Gras letztes Jahr regelrecht Mangelware war.
Werden diese Flächen nun zur Beweidung von Schafen, Ziegen, etc. oder auch für Bienen freigegeben, haben wir eine "Win-Win-Situation". Tierhalter freuen sich über die Grasflächen und die Betreiber der Anlagen darüber, dass das Gras durch die Schafe kleingehalten wird und sie auch noch etwas Geld dafür bekommen. Ein niedriger Grasstand ist nämlich für die Photovoltaik-Anlagen extrem wichtig. Nicht zuletzt freut sich auch die Natur, weil es für eine Grünfläche nichts Besseres gibt, als von Tieren beweidet zu werden.
Bestehende Anlagen müssten für die Tiere entsprechend umgerüstet werden. Vor allem müssten alle Kabel, etc. für Tiere unzugänglich gemacht werden und die Solarpanelen bräuchten eine bestimmte Mindesthöhe. Neue Anlagen könnten gleich entsprechend gebaut werden.
Momentan werden die Photovoltaik-Anlagen als Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Beweidung von Gewerbeflächen ist rechtlich aber schwer möglich. Wenn man nun beispielsweise diese Gewerbeflächen der Photovoltaik-Anlagen als gemischtwirtschaftliche Flächen (zu Gewerbe- und landwirtschaftlichen Flächen) umwidmet, ist eine Beweidung und Bienenhaltung leichter möglich.
Diese Idee ist auch nicht neu. Bereits 2014 hat die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft mit weiteren Institutionen eine Studie hierzu in Auftrag gegeben. Tatsächlich genutzt werden Photovoltaik-Anlagen durch Beweidung aber kaum.
Als zusätzlichen Anreiz für die Betreiber sollte geprüft werden, ob man für den tiergerechten Umbau bestehender Anlagen Subventionen zur Verfügung stellt.